Casino werbung

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Diese Online Casinos schalten aktuell Werbung im TV

Rechtliche Grundlage für Glücksspielwerbung in Deutschland: Das gilt!

Mit dem neuen Glücksspielstaatsvertrag hat sich im Bereich Glücksspiel viel geändert. Es wurde mit dem neuen Vertrag nicht nur das Glücksspiel über das Internet legalisiert, sondern auch zahlreiche neue Vorgaben geschaffen.

Unter anderem gibt es verschiedene Regelungen rund um die Glücksspielwerbung, die Online-Betreiber beachten müssen. Werbemaßnahmen im TV oder Radio unterliegen zahlreichen Beschränkungen. Wir stellen die wichtigsten Vorgaben hinsichtlich der Werbemaßnahmen vor.

  • Nur für Anbieter mit deutscher Lizenz erlaubt
  • Auf Zeitfenster achten
  • Maßvolle Werbeinhalte gestattet
  • Mit Pflichthinweisen versehen

Nur für Anbieter mit deutscher Lizenz

Laut dem GlüStV ist Werbung für Glücksspiel nur für Anbieter erlaubt, die über eine deutsche Glücksspiellizenz verfügen. Anbieter mit illegalen Inhalten hingegen dürfen keinerlei Werbung schalten.

Die Werbespots müssen dem Ziel der neuen Glücksspielverordnung entsprechen. Das bedeutet, dass kein besonders großer Anreiz zum Spielen entstehen darf. Der Inhalt muss darauf abzielen, über das Glücksspielangebot zu informieren.

Eine Werbemaßnahme einer legalen Online-Spielothek darf aber nicht dazu verleiten, Unentschlossene zum Spielen zu bewegen. Anbieter müssen also ganz genau darauf achten, wie genau der Spot gestaltet wird.

Zeitfenster beachten

Den Behörden ist ein hoher Kinder- und Jugendschutz wichtig, weswegen nur zu bestimmten Zeiten entsprechende Werbespots abgespielt werden dürfen. Ein striktes Werbeverbot wurde in dem neuen Glücksspielstaatsvertrag verankert.

Zwischen 6 Uhr morgens und 21 Uhr abends ist keine Werbung gestattet. Die Behörden erhoffen sich davon, dass die Werbung nicht von Minderjährigen oder anderen gefährdeten Personengruppen übermäßig konsumiert wird.

Bei Sportwetten sieht die Lage anders aus. Da gibt es Sonderregelungen. Ganztägige Werbung ist gestattet. Sie darf aber nicht kurz vor oder während eines Live-Spiels auf dem übertragenden Sender stattfinden.

Maßvolle Werbeinhalte

Hinsichtlich der Werbeinhalte sind Glücksspiel-Betreiber eingeschränkt. Es gibt von den Behörden eine ganze Reihe an Vorgaben und Richtlinien. In den Richtlinien wird genau erläutert, welche Inhalte zulässig sind und welche nicht. Zulässig sind folgende Inhalte und Maßnahmen:

  • Maßvolle Glücksspielwerbung ist erlaubt.
  • Der TV Spot muss sich an den Zielen des Glücksspielstaatsvertrag orientieren.
  • Der Zufallscharakter des Glücksspiels muss zu jeder Zeit ersichtlich sein.
  • Bezahlte Werbung muss als solche erkennbar sein.
  • Die Begriffe Casino und Casinospiele dürfen nur verwendet werden, wenn Glücksspielanbieter auch Online-Casinospiele anbieten.

Die Behörden stufen zahlreiche Werbemaßnahmen als unzulässig ein. Im Bereich der Glücksspiel-Werbung sind nicht zulässig:

  • Irreführende und widersprüchliche Angaben
  • Falsche Informationen
  • In Aussicht stellen von hohen und lukrativen Gewinnen
  • Ermutigung, Gewinne neu zu investieren, um Verluste auszugleichen
  • Verführerisch und verlockend wirkende Angebote
  • Angaben, die suggerieren, dass Glücksspiel die finanzielle Seite verbessert
  • Werbung im Werbespot für legales und gleichzeitig illegales Glücksspiel
  • Ansprechen von Minderjährigen mit entsprechenden Inhalten und suggerieren, dass sie teilnehmen dürfen
  • Werbung für unentgeltliche Glücksspiel-Angebote
  • Eile vermittelnde Inhalte (beispielsweise: “schnell sein lohnt sich” oder “nur heute”)

Dauerwerbesendungen sind neben den ganzen aufgelisteten Dingen verboten. Auch Werbemaßnahmen im Rahmen der Teleshopping-Angebote sind nicht gestattet und werden von der GGL nicht akzeptiert.

Die GGL ist für die Kontrolle der Einhaltung der Werberichtlinien zuständig. Glücksspielanbieter müssen sogar die Werbekonzepte im Vorfeld vorlegen. Auch Änderungen oder Ergänzungen müssen der zuständigen Behörde mitgeteilt werden.

Alle zwei Jahre müssen Glücksspielbetreiber eine Erlaubnis erbitten, das Werbekonzept weiter fortschreiben zu dürfen.

Auf Pflichtangaben achten

Entscheiden sich Glücksspiel-Betreiber für Werbemaßnahmen im TV oder auch im Radio, müssen nicht nur die verschiedenen Vorgaben eingehalten, sondern auch auf Pflichtangaben geachtet werden. Zu den Pflichtangaben gehören:

  • Hinweise und Aufklärung zu Suchtrisiken
  • Infos über Hilfsangebote externer Anbieter
  • Verbot der Teilnahme am Glücksspiel für Minderjährige

Die Pflichtangaben müssen generell gut sichtbar und wahrnehmbar während des Spots dargestellt werden. Es darf nicht einfach im Nachgang am Ende des Spots über die Gefahren der Angebote informiert werden.

Allgemein ist es wichtig, immer einen Bezug zum beworbenen Produkt zu schaffen. Wird beispielsweise auf entsprechende Höchstgewinne hingewiesen, muss es im nächsten Moment Infos zur Gewinn- und Verlustwahrscheinlichkeit geben.

Aber nicht nur die Glücksspiel-Anbieter sind in der Pflicht. Auch die Sender und Werbepartner müssen Pflichten erfüllen. Die Werbepartner und Sender müssen die Sendezeiten und Werbeplätze genau dokumentieren und aufbewahren. Bei Bedarf müssen die Aufzeichnungen an die Behörde ausgehändigt werden.

Источник: thisisnl.nl